Unabhängigkeit als Kern
der Rechtsstaatlichkeit
Die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft – insbesondere von staatlichem Einfluss – ist ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit und Grundvoraussetzung für ein faires Verfahren.
Um diese Unabhängigkeit auch im Bereich der sozialen Absicherung zu gewährleisten, unterliegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter gänzlich bzw. teilweise den Versorgungseinrichtungen ihrer Rechtsanwaltskammer. Dies betrifft sowohl die Absicherung hinsichtlich Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension (Teil A und B), als auch die Krankenversicherung (Teil C).
Die wichtigsten Informationen über die Struktur und Organisation der Versorgungseinrichtungen finden Sie auf dieser Website. Außerdem informieren wir Sie laufend über Initiativen und Projekte zur nachhaltigen Sicherstellung einer gemeinsamen, unabhängigen und zukunftsorientierten Vorsorge sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.