Gemeinsam.
Unabhängig.
Zukunftsorientiert.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter unterliegen hinsichtlich der Alters-, Berufs­unfähig­keits- und Hinter­bliebenen­pension sowie der Kranken- und Unfall­versicherung besonderen Bestimmungen. Wir informieren Sie über die Struktur und Organisation der Versorgungs­einrichtungen sowie über Projekte zur nachhaltigen Absicherung der rechtsanwaltlichen Vorsorge.

Unabhängigkeit als Kern
der Rechtsstaatlichkeit

Die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft – insbesondere von staatlichem Einfluss – ist ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit und Grundvoraussetzung für ein faires Verfahren.

Um diese Unabhängigkeit auch im Bereich der sozialen Absicherung zu gewährleisten, unterliegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter gänzlich bzw. teilweise den Versorgungseinrichtungen ihrer Rechtsanwaltskammer. Dies betrifft sowohl die Absicherung hinsichtlich Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension (Teil A und B), als auch die Krankenversicherung (Teil C).

Die wichtigsten Informationen über die Struktur und Organisation der Versorgungseinrichtungen finden Sie auf dieser Website. Außerdem informieren wir Sie laufend über Initiativen und Projekte zur nachhaltigen Sicherstellung einer gemeinsamen, unabhängigen und zukunftsorientierten Vorsorge sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ihre Standesvertretung arbeitet laufend an der nachhaltigen sozialen Absicherung der Rechts­anwaltschaft. Die wichtigsten Informationen über Ihre Vorsorge und aktuelle Initiativen finden Sie auf dieser Website.
Dr. Armenak UTUDJIAN, Präsident des ÖRAK

Ihre Fragen sind
uns wichtig

Haben Sie Fragen zur rechtsanwaltlichen Alters-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- oder Gesundheitsvorsorge bzw. zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Schreiben Sie uns unter:

info@ra-vorsorge.at

Aktuelle Infos
zum Thema ALPS
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