Folgende Erleichterungen
stehen Ihnen zur Verfügung
Beitragsermäßigung aufgrund der Geburt eines Kindes für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Höhe des Beitrags für Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter. Zu beachten ist, dass die ermäßigten Monate bei der Rentenberechnung nur aliquot berücksichtigt werden.
Beitragsbefreiung während des Mutterschutzes bzw. eines entsprechenden Zeitraums bei Selbständigkeit (VE Teil A: volle Anrechnung der Beitragsmonate).
Ruhen der Ausübung der Rechtsanwaltschaft aufgrund Elternschaft.
In den nachfolgenden Broschüren finden Sie – abgestimmt auf die Art der Ausübung Ihrer Tätigkeit – umfassende Informationen im Zusammenhang mit Beruf und Elternschaft (Wochengeld, Karenz, Auswirkungen auf die Kranken- und Pensionsversicherung uvm.).