Informationsbroschüren

Versicherungen für Rechts-
anwältinnen und Rechtsanwälte

Die Informationsbroschüre zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte downloaden und sofort ansehen.

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Ausbildung und Familie

Die Informationsbroschüre "Ausbildung und Familie" für Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter downloaden und sofort ansehen.

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Angestellt und Familie

Die Informationsbroschüre "Angestellt und Familie" für angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte downloaden und sofort ansehen.

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Selbständig und Familie

Die Informationsbroschüre "Selbständig und Familie" für selbständige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte downloaden und sofort ansehen.

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Rechtsanwaltsanwärterinnen
und Rechtsanwaltsanwärter

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Rechtsgrundlagen

§ 36 Abs. 1 Z 6 RAO

Dem ÖRAK obliegt die Erlassung der Satzungen für die auf dem Umlage- und dem Kapitaldeckungssystem beruhenden Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sowie die Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern für den Fall der Krankheit.
Formal ist die Rechtsanwaltskammer Träger der Krankenversicherung.

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§ 40 Abs. 3 Z 1a RAO

Der Vertreterversammlung des ÖRAK obliegt die Erlassung der Satzung nach § 36 Abs. 1 Z 6 RAO.

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§§ 49 ff RAO

Die Rechtsanwaltskammern haben Einrichtungen zur Versorgung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter für den Fall des Alters und der Berufsunfähigkeit sowie zur Versorgung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwaltsanwärterin bzw. des Rechtsanwaltsanwärters mit einer zu beschließenden Satzung zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Zwei oder mehr Rechtsanwaltskammern können auch eine gemeinsame Versorgungseinrichtung schaffen.

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§ 50 Abs. 4 RAO

Die Rechtsanwaltskammern können für ihre Mitglieder und deren Angehörige Einrichtungen zur Versorgung für den Fall der Krankheit schaffen.

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§ 5 GSVG

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG ausgenommen.

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§ 14a GSVG

Diese Krankenversicherungsvariante wurde speziell für das Opting-Out der Freien Berufe geschaffen. Zuständiger Sozialversicherungsträger ist die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).

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§ 14b GSVG

Diese Krankenversicherungsvariante wurde speziell für das Opting-Out der Freien Berufe geschaffen. Zuständiger Sozialversicherungsträger ist die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).

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§ 7 Z 1 lit. e ASVG

Teilpflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung für angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter.

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§ 16 ASVG

Diese Variante ist eine freiwillige Krankenversicherung, die allen Personen offensteht, für die keine gesetzliche Pflichtversicherung besteht und die ihren Wohnsitz im Inland haben. Zuständiger Sozialversicherungsträger ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).

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§ 24 RL-BA 2015

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind zur Aufrechterhaltung der Krankenversicherung, zur Bezahlung der Beiträge und zur Meldung von Änderungen hinsichtlich der Krankenversicherung verpflichtet.

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Satzung Teil A 2018

Verordnung der Vertreterversammlung des ÖRAK mit Regelungen zur umlagenfinanzierten Versorgungseinrichtung Teil A.

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Satzung Teil B 2018

Verordnung der Vertreterversammlung des ÖRAK mit Regelungen zur kapitalgedeckten Versorgungseinrichtung Teil B.

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Satzung Teil C 2019

Verordnung der Vertreterversammlung des ÖRAK mit Regelungen zu insbesondere der Krankenversicherungspflicht, Beginn und Dauer der Krankenversicherung sowie Meldepflichten iZm der Krankenversicherung.

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Umlagen- und Leistungsordnungen

Die Umlagen- und Leistungsordnungen sind Verordnungen der Rechtsanwaltskammern. Sie finden diese kundgemacht auf den Websites der Rechtsanwaltskammern.

Homepages der Rechtsanwaltskammern

Ihre Fragen sind
uns wichtig

Haben Sie Fragen zur rechtsanwaltlichen Alters-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- oder Gesundheitsvorsorge bzw. zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Schreiben Sie uns unter:

info@ra-vorsorge.at

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