Der Gruppenkrankenversicherungsvertrag (GKVV) ist zwischen einem Konsortium großer österreichischer Krankenversicherer und den Rechtsanwaltskammern abgeschlossen. Die Durchführung erfolgt über UNIQA Österreich Versicherungen AG. Hier finden Sie eine Liste der speziell für den GKVV geschulten Beraterinnen und Berater der UNIQA.
Die Gleichwertigkeit iSd § 5 GSVG (Opting-Out) wurde vom Gesundheitsministerium geprüft und festgestellt.
Vorrang der Gruppenkrankenversicherung (Satzung Teil C 2019 und GKVV): Selbständig erwerbstätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen zwingend dem GKVV, wenn sie nicht eine Versicherung nach §§ 14a, 14b GSVG oder § 16 ASVG nachweisen.
Erfolgt der Beitritt zum GKVV direkt im Zuge der Ersteintragung oder nach dem Wechsel von einer angestellten in eine selbständige Tätigkeit, ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Außerdem erfolgt eine Anrechnung der Alterungsrückstellung bestehender Zusatzversicherungen (z.B. zusätzliche Gruppenverträge der Rechtsanwaltskammern oder des Österreichischen Rechtsanwaltsvereins).
Die Höhe der Prämien ist abhängig vom Eintrittsalter und allenfalls anrechenbaren Alterungsrückstellungen (Beispiel: Bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren beträgt die Neuverkaufsprämie 2023 EUR 402,44 pro Monat).
Es erfolgt eine jährliche Anpassung der Prämien.
Eine prämienfreie Mitversicherung ist für eine der folgenden Personen möglich:
- Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder eingetragene Partnerin bzw. eingetragener Partner, sofern keine staatliche Pflichtversicherung oder keine Versicherungspflicht im Rahmen des Opting-Out besteht oder
- ältestes Kind, wenn keine Ehepartnerin bzw. kein Ehepartner oder eingetragene Partnerin bzw. eingetragener Partner einer staatlichen Pflichtversicherung oder einer Versicherungspflicht im Rahmen des Opting-Out unterliegt.
- Im Falle des Ausscheidens eines prämienfrei Mitversicherten aus dem GKVV rückt das (nächst) älteste Kind nach.
Für weitere Kinder fällt eine Zusatzprämie an (2023: EUR 76,76 pro Monat).
Leistungen (Auszug):
- Stationäre Krankenhausbehandlung: volle Kostendeckung mit Direktverrechnung
- Tagesklinischer Bereich: volle Kostendeckung, bei Vertragskliniken mit Direktverrechnung
- Ambulante ärztliche Behandlung, Heilbehelfe, Zahnbehandlung, Hauskrankenpflege: 80%iger Kostenersatz (Achtung: Jahreshöchstsummen)
- Ärztlich verordnete Arzneimittel inklusive homöopathischer Mittel: mindestens 80%iger Kostenersatz
- Impfungen laut Impfplan des Gesundheitsministeriums: voller Kostenersatz bis zur Jahreshöchstsumme
- Wochengeld (2023: EUR 62,70 pro Tag) uvm.
Alle Details können Sie dem Tarif „GSVG-Ersatz für Freiberufler“ für das jeweilige Kalenderjahr (abrufbar im Mitgliederbereich der Website des ÖRAK) entnehmen.
Ergänzungstarife
- Ergänzungstarif Sonderklasse Einbett
- Ergänzungstarif Sonderklasse Mehrbett
- Ergänzungstarif ambulant und Zahnbehandlung:
- Ersatz des 20%igen Selbstbehalts (außer: Arzneimittel, Impfungen, Zahnbehandlung und psychotherapeutische Behandlungen) und
- Erhöhung des Jahreshöchstsatzes für Zahnbehandlung
- ZukunftsBonus: Reduzierung der Prämie zum Tarif GSVG-Ersatz für Freiberufler ab dem 65. Lebensjahr