Was ist ALPS und weshalb wurde das Veranlagungssystem geändert?
Die Abkürzung ALPS steht für Austrian Lawyer´s Pension System. Eine Veränderung des bisherigen Veranlagungssystems (AVO Classic, AVO Plus, AVO 30 und AVO 50) war notwendig, weil damit auf absehbare Zeit keine ausreichenden Ertragschancen mehr bestehen. Die Veranlagungsstruktur von AVO Classic und AVO Plus ist nicht mehr zeitgemäß und war daher im Hinblick auf die zuletzt deutlich gestiegene Inflation und mögliche weitere künftige Tiefzinsphasen aufgrund drohender Rezessionsphasen schnellstmöglich umzubauen. AVO 30 und AVO 50 haben im Vergleich zu anderen – auch zu ausländischen Pensionskassen – über verschiedene Laufzeiten sehr gute Netto-Resultate erzielt und den Rechnungszins erreicht bzw. sogar übertroffen. AVO 30 und AVO 50 haben sich bewährt, sind aber ebenso vor dem Hintergrund steigender Inflation zu optimieren.
Heute stehen Investoren wie (österreichischen) Pensionskassen und (berufsständischen) Versorgungseinrichtungen neue zusätzliche Anlagemöglichkeiten zur Verfügung, die beim Start von AVO Classic, AVO 30 und AVO 50 noch nicht oder nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden konnten, insbesondere Investitionen in Private Equity und Infrastruktur. Die AVO-Vermögensstruktur deckt daher unter diesem Aspekt auch nicht alle diversifizierenden Anlageklassen (wie Immobilien, Rohstoffe und Hedge Funds) ab und ist daher optimierbar.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 50 Abs 3 RAO sowie in der Satzung Teil B 2018.
Was ist ALPS Zero?
§ 49 Satzung Teil B 2018 lautet: „In der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ALPS Zero erfolgt die Veranlagung in Geld bzw. Geldmarktinstrumenten und kurzlaufenden Renten.“
Das Portfolio besteht aus Geldmarktinstrumenten und kurzlaufenden Renten bzw. entsprechenden Fonds mit einem durchschnittlichen Rating von mindestens BBB- und einer maximalen Kapitalbindungsdauer (Duration) von 1,25 Jahren.
Was ist ALPS 15?
§ 50 Satzung Teil B 2018 lautet: „In der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ALPS 15 erfolgt die Veranlagung mit einer Gewichtung von Asset Klassen derart, dass die Asset Klasse Aktien (weltweit) 15% beträgt und monatlich gegebenenfalls zu Lasten des Rentenanteils rebalanciert wird.“
Darüber hinaus besteht die strategische Ausrichtung des Portfolios aus 10% Geldmarkt, 45% Renten und 30% New Assets.
Was ist ALPS 30?
§ 51 Satzung Teil B 2018 lautet: „In der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ALPS 30 erfolgt die Veranlagung mit einer Gewichtung von Asset Klassen derart, dass die Asset Klasse Aktien (weltweit) 30% beträgt und monatlich gegebenenfalls zu Lasten des Rentenanteils rebalanciert wird.“
Darüber hinaus besteht die strategische Ausrichtung des Portfolios aus 5% Geldmarkt, 35% Renten und 30% New Assets.
Was ist ALPS 50?
§ 52 Satzung Teil B 2018 lautet: „In der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft ALPS 50 erfolgt die Veranlagung mit einer Gewichtung von Asset Klassen derart, dass die Asset Klasse Aktien (weltweit) 50% beträgt und monatlich gegebenenfalls zu Lasten des Rentenanteils rebalanciert wird.“
Darüber hinaus besteht die strategische Ausrichtung des Portfolios aus 5% Geldmarkt, 15% Renten und 30% New Assets.
Was sind New Assets?
Das Segment „New Assets“ beinhaltet ein Portfolio bestehend aus über 20 Fonds aus den Anlageklassen Private Equity, Infrastruktur, Hedge Funds, europäische Immobilien und Rohstoffe. Alle diese Anlageklassen sind nur für professionelle Großinvestoren zugänglich.
Wir streben danach, für den ALPS New Assets in weltweit angesehene und erfolgreiche Fonds in diesen Anlageklassen zu investieren und wollen damit für die Versicherten eine bisher nicht zugängliche attraktive Investmentlösung eröffnen. Ziel des Segments New Assets ist es, eine tiefe Korrelation zu Aktien und Renten aufzuweisen und in schwierigen Marktphasen – wie z.B. im Jahr 2022 – das Vermögen zu stabilisieren und langfristig möglichst attraktive Renditen beizusteuern.
Das Portfolio für die New Assets wird über einen Spezialfonds in Luxemburg geführt. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und das Management erfolgen täglich und der Fonds unterliegt einer strengen laufenden Kontrolle durch den Administrator und den Auditor.
Werden Nachhaltigkeitskriterien bei der Veranlagung berücksichtigt?
In einem Nachhaltigkeitskonzept wird das Vorgehen bei einzelnen Assetklassen definiert:
- Geldmarkt: Spezialfonds nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung
- Staatsanleihen: keine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien
- Unternehmensanleihen: 50% der Veranlagung erfolgt in Produkten gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung
- Aktien: 50% der Veranlagung erfolgt in Produkten gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung
- New Assets: Nachhaltigkeitskriterien werden berücksichtig, wenn es Konzepte gibt, die sinnvoll genutzt werden können (v.a. bei Infrastruktur und Immobilien)
Reporting: Bei Unternehmensanleihen und bei Aktien werden nicht-nachhaltige und nachhaltige Veranlagungen explizit im Reporting miteinander verglichen, damit der Nutzen/die Kosten transparent dargestellt werden können.
Evaluierung: Es erfolgt eine regelmäßige Evaluierung und Adaptierung des Nachhaltigkeitskonzeptes (Ziel: alle drei Jahre).
Welche Wahlmöglichkeiten gibt es iZm der Veranlagung?
Ein Wechsel der VRG kann jährlich bis zum 30.11. vorgenommen werden. Ein Antrag kann über das Online-Portal der Concisa oder schriftlich bei Ihrer Rechtsanwaltskammer gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag am 30.11. bei Ihrer Rechtsanwaltskammer einlangen muss.